Stellenanzeigen sind oft der erste Kontakt. Wer sie neutral und einladend formuliert, erreicht mehr Menschen. Zugleich verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligungen wegen bestimmter Merkmale, auch schon in der Ausschreibung.
Worauf Sie achten
- Geschlecht: Alle Geschlechter ansprechen, zum Beispiel mit „(m/w/d)“ oder neutralen Berufsbezeichnungen
- Alter: Keine Formulierungen wie „junges Team“ oder „berufserfahrene Kraft“ ohne sachlichen Grund
- Herkunft und Sprache: Nur Sprachkenntnisse verlangen, die die Aufgabe wirklich erfordert
- Behinderung: Anforderungen nur nennen, wenn sie für die Tätigkeit nötig sind
- Bilder: Vielfältige Menschen zeigen
Beschreiben Sie Aufgaben statt Eigenschaften, und nennen Sie nur Muss-Kriterien als Voraussetzung (Anforderungsprofil). Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Fazit
Eine diskriminierungsfreie Anzeige ist eine gute Anzeige: klar, einladend und fair. Sie vergrößert den Kreis der Bewerbenden und senkt rechtliche Risiken.
Dazu im Video
▶ 0:31Stellenanzeigen ohne Diskriminierung
Worauf Betriebe achten, damit sich alle angesprochen fühlen.
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