Wenn Auszubildende unter 18 Jahren an Veranstaltungen mitwirken, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt unter anderem tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Dieser Beitrag ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Worauf Sie achten
- Veranstaltungszeit zählt als Arbeitszeit, wenn sie zur Ausbildung oder Arbeit gehört
- Zeitgrenzen und Pausen einplanen
- Abendveranstaltungen und Wochenenden besonders prüfen
- Aufsicht durch geeignete Erwachsene
- Gesundheitliche Voraussetzungen beachten
Bei Gaming-Events
- Altersfreigaben von Spielen beachten (Jugendschutzgesetz, USK)
- Aufenthaltszeiten und Pausen einhalten
- Medienpausen und Bewegung einplanen
- Ansprechperson benennen
Fazit
Jugendschutz ist kein Hindernis, sondern Teil guter Planung. Wer Regeln früh einbaut, schützt junge Menschen und den Betrieb.
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