Bewerbungsdaten sind personenbezogene Daten. Betriebe dürfen sie nur so lange speichern, wie es für den Zweck erforderlich ist (Speicherbegrenzung). Dieser Beitrag ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was zu klären ist
- Wie lange werden Unterlagen nach einer Absage aufbewahrt?
- Wann ist eine Einwilligung für längere Speicherung nötig?
- Wie werden Daten nach dem Ende der Frist gelöscht?
- Wer ist verantwortlich?
Ein einfaches {{loeschkonzept|Löschkonzept}}
- Datenarten auflisten: Bewerbung, Gesprächsnotizen, Testergebnisse
- Fristen festlegen: Nach Absicherung durch Beratung
- Verantwortliche benennen
- Automatisieren: Erinnerungen oder Löschfunktionen in der Software (Applicant Tracking System)
- Dokumentieren: Nachweis führen
Fazit
Ein klares Löschkonzept spart Ärger und stärkt Vertrauen. Lassen Sie Fristen und Formulierungen von der Datenschutzbeauftragten oder einer Beratung prüfen.
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