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DatenschutzRecht2 Min. Lesezeit

Aufbewahrung und Löschung von Bewerbungsdaten

Wie lange Betriebe Bewerbungen speichern dürfen und wie sie ein einfaches Löschkonzept aufbauen.

Redaktion GameRecruit · Stand: Oktober 2026

Bewerbungsdaten sind personenbezogene Daten. Betriebe dürfen sie nur so lange speichern, wie es für den Zweck erforderlich ist (Speicherbegrenzung). Dieser Beitrag ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Was zu klären ist

  • Wie lange werden Unterlagen nach einer Absage aufbewahrt?
  • Wann ist eine Einwilligung für längere Speicherung nötig?
  • Wie werden Daten nach dem Ende der Frist gelöscht?
  • Wer ist verantwortlich?

Ein einfaches {{loeschkonzept|Löschkonzept}}

  1. Datenarten auflisten: Bewerbung, Gesprächsnotizen, Testergebnisse
  2. Fristen festlegen: Nach Absicherung durch Beratung
  3. Verantwortliche benennen
  4. Automatisieren: Erinnerungen oder Löschfunktionen in der Software (Applicant Tracking System)
  5. Dokumentieren: Nachweis führen

Fazit

Ein klares Löschkonzept spart Ärger und stärkt Vertrauen. Lassen Sie Fristen und Formulierungen von der Datenschutzbeauftragten oder einer Beratung prüfen.